15-2024 Schlagzeugerin - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Landespolizeiorchester Hessen - Wiesbaden

Landespolizeiorchester Hessen - Wiesbaden
Landespolizeiorchester Hessen - Wiesbaden
Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Schlagzeugerin / Schlagzeuger mit Verpflichtung zum Drumset und Pauke (w/m/d)
- Landespolizeiorchester Hessen - Wiesbaden

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- Über uns

Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
in Mainz-Kastel

ist beim Landespolizeiorchester Hessen - vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen - ab dem 01. Mai 2024 eine befristete Vollzeitstelle (Elternzeitvertretung) als

Schlagzeugerin / Schlagzeuger mit Verpflichtung zum Drumset und Pauke (w/m/d)
Kennziffer

zu besetzen.

Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TV-H. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Musikerinnen und Musiker nach langjähriger Tätigkeit in der Entgeltgruppe 8 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs, in die Entgeltgruppe 9a des TV-H einzugruppieren. Die Stelle ist befristet bis zum 30. April 2025.

Die Einstellung setzt ein Probespiel voraus. Dieses wird voraussichtlich im Mai 2024 stattfinden. Die Orchesterstellen werden im Vorfeld bekannt gegeben.

Ihre Aufgaben

Das Aufgabenspektrum umfasst die Mitwirkung im Großen Blasorchester, der Big Band sowie die Mitwirkung und ggf. Leitung verschiedener kleiner Besetzungen.

Unsere Anforderungen
- A-Kriterien - diese müssen erfüllt sein:
- ein abgeschlossenes Musik-Hochschulstudium oder eine vergleichbare musikalische Qualifikation
- die Bereitschaft zu Diensten an Wochenenden und das Tragen entsprechender Uniform
- die Bereitschaft zu landesweiten Dienstreisen
- Nebeninstrument Pauke und Percussion
- ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit sowie Flexibilität
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Unsere Angebote
- Das bieten wir Ihnen:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
- ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
- betriebliche Altersvorsorge
- Kinderzulage
- Jahressonderzahlung
- Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)
- Fort
- und Weiterbildung
- ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen, zunächst befristet bis , im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können

Allgemeine Hinweise
- Ansprechpartner:

- Bei Fachfragen steht Ihnen der Musikalische Leiter des Landespolizeiorchesters Herr Florian Weber (Tel.: 06134/ sowie sein Stellvertreter Herr Edgar Sterkel (Tel.: 06134/ zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel.: 06134/ wenden.
- Was noch wichtig ist:

- Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß - 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
- Allgemeine Hinweise:

- Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
- Anschreiben mit Angaben zum Nebeninstrument
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über Diplom-, Bachelor
- oder Masterabschluss
- Arbeitszeugnisse
- bei ausländischen Dokumenten die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
- Teilnahmebescheinigungen für Fort
- und Weiterbildungen
- ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung / Schwerbehinderung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
- ggfs. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte
- Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
- Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Einverständniserklärung Einsichtnahme PA" (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
- Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht

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