Professur (W/m/d) - Stuttgart, Deutschland - Hochschule für Technik Stuttgart

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor
- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs
- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.

In der Fakultät Vermessung, Informatik und Mathematik ist zum Sommersemester 2024
oder später eine

**Professur (w/m/d) für Computer Vision (W2)**:
**Kennziffer 2023/08C**

zu besetzen. Mit dieser Professur möchten wir unsere anwendungsorientierten Bachelor
- und Masterstudiengänge Mathematik mit den Vertiefungsrichtungen Algorithm Engineering sowie Finance and Insurance durch weitere praxisnahe Themenstellungen ergänzen und die inhaltliche Weiterentwicklung in Richtung Künstliche Intelligenz forcieren.

Erwartet wird eine nachgewiesene Expertise im Bereich Computer Vision unter Einsatz neuronaler Netze.
- Data Analytics,
- Statistische Methoden des maschinellen Lernens oder
- Einsatz von KI-Methoden in einer der genannten Vertiefungsrichtungen.

Vorausgesetzt wird ein Hochschulabschluss in Mathematik, Technomathematik, Scientic Computing oder ein vergleichbarer Abschluss. Mit der Stelle verbunden ist die Vertretung des Lehrgebiets Computer Vision in der Mathematik und anderen Studiengängen.

Didaktische Kompetenzen, die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, zur englischsprachigen Lehre werden ebenso erwartet wie die aktive Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der Studienprogramme. Ferner wird die Bereitschaft vorausgesetzt, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen. Es wird angestrebt, dass in Lehre und Forschung die Vernetzung zu anderen Studiengängen der Hochschule (auch fakultätsübergreifend) weiter ausgebaut wird.

Wir erwarten die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch Initiierung von Forschungs
- und Entwicklungsprojekten und Einwerbung von Drittmitteln sowie die Mitwirkung an Forschungs
- und Transferprojekten.

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal unter der o.g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am

Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozess der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs
- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.

Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in - 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach - 49 Abs. 1 in Verbindung mit - 50 Abs. 1 LHG sowie nach - 48 LHO.

Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.

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