Mitarbeitende Im Allgemeinen Ordnungsdienst - Berlin, Deutschland - Land Berlin

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Geprüftes Unternehmen
Berlin, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Das Bezirksamt Mitte ist Arbeitgeber für mehr als 3.000 Menschen. Berlin-Mitte, das bedeutet: arbeiten im Herzen der Hauptstadt. Das Bezirksamt Mitte steht für Vielfalt. Bewerbungen, die die Vielfalt unseres Bezirkes widerspiegeln, sind uns sehr willkommen. Bei uns warten interessante Aufgaben und Herausforderungen in mehr als 80 Berufen auf Sie Diese wollen wir gemeinsam mit Ihnen angehen, getreu unserer Devise: "Wir machen Mitte"

Das Ordnungsamt Mitte von Berlin ist mit mehr als 400 Kolleginnen und Kollegen eine lebendige und bunte Organisation, die sich nahe am Leben in der Großstadt Berlin befindet. Wir tragen durch unsere Arbeit maßgeblich dazu bei, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen, sowie die Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner, Besucherinnen und Besucher im Bezirk Mitte zu verbessern und auf einem hohen Niveau zu halten. Werden Sie Teil dieser Mission und lernen Sie uns als ein neues Mitglied im Team kennen.

**Das Ordnungsamt im Bezirksamt Mitte sucht ab sofort mehrere unbefristet/e**

**sowie eine/n befristete/n (zur Krankheitsvertretung bis , Verlängerung möglich)**

**Mitarbeitende/n im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) - Tarifbeschäftigte*r (m/w/d)**
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**Kennziffer: 199/2023**
**Bewerbungsfrist: **:
**Entgeltgruppe: 9a **einzige Fallgruppe, Teil I der Entgeltordnung zum TV-L**
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**Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden**
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**Dienstorte sind Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin und Zwinglistraße 37, 10555 Berlin**
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**Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Test und einem strukturierten Auswahlgespräch.**
**Außerdem ist die Teilnahme am Sporttest (12 Minuten Lauf) verpflichtend.**:
***Ihr Arbeitsgebiet umfasst**:
**Mitarbeiter*innen im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) sind als Außendienst für die Überwachung der Ordnung und Sicherheit (inkl. Gefahrenabwehr) im öffentlichen Raum einschließlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen eingesetzt.**
- Kontrolle der Sondernutzungen und der Sauberkeit auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen
- Überwachung der Räum
- und Streupflicht (Winterdienst), ggf. Mitteilung an die zuständige Stelle zwecks Veranlassung einer Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr
- Mitteilung über illegale Ablagerungen im öffentlichen Raum an die zuständigen Zentralen Anlauf
- und Beratungsstellen (ZAB) und Weitergabe von Hinweisen über mögliche Verursacherinnen und Verursacher an den Innendienst
- Kontrolle der Einhaltung der Regelungen zur Benutzung öffentlicher Grün
- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz sowie der städtischen Friedhöfe nach dem Friedhofsgesetz
- Feststellung von Sachverhalten im öffentlichen Raum bei Gefahren
- Feststellung von Gefahren sowie Durchführung notwendiger Abwehrmaßnahmen im Bereich des Jugendschutzes und Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften
- Kontrolle der Einhaltung von Nichtraucherschutzvorschriften
- Kontrolle in Gaststätten, soweit es nicht in die Aufgabenzuständigkeit des Landeskriminalamtes und anderer Dienststellen fällt
- Einleiten von Maßnahmen bei Haus
- und Nachbarschaftslärm
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Überwachung des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
- Kontrolle der Einhaltung der Umweltzone im ruhenden Verkehr
- Kontrolle der richtigen Lagerung und der altersbeschränkten Abgabe von Pyrotechnik im Silvesterverkauf
- Kontrolle der Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes und der Sonn
- und Feiertags-schutzVO
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Preisangabenverordnung
- Überwachung des Verpackungsgesetzes
- Entgegennahme von Beschwerden vor Ort zu Störungen der öffentlichen Ordnung und Weiterleitung der Informationen an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlas-sung
- Aussprechen von Platzverweisungen
- Feststellung von Verstößen und deren Beseitigung durch Einleitung geeigneter Sofortmaßnahmen sowie Ahndungen der Verstöße durch Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

***Sie haben...**:
als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter (m/w/d)
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungs
- fachangestellten, bzw. erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
- oder Fachangestellte*r bzw. Kaufleute für Büromanagment die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (Nachweis erforderlich)
- oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst (mit abgeschlossener Berufsausbildung) die durch mehrjährige Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) vergleichbare Fachkenntnisse und Fähigkeiten erworben haben
- oder abgeschlossene, dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- oder abgeschlossenes Bachelor-Studium Sicherheitsmanagement
- oder sonstige Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) mit vergleichbaren Fachken

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