Psychologische Fachberatung Kinderschutz - Krefeld, Deutschland - Stadt Krefeld

Stadt Krefeld
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Geprüftes Unternehmen
Krefeld, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität - kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine

Psychologische Fachberatung Kinderschutz (m/w/d)

Kennziffer E-21/24/51 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I A 14 L2E2 LBesG, EG 14 TVöD I Bewerbungsfrist: 18. Februar 2024

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als psychologische Fachberatung Kinderschutz im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist Ziel und Auftrag der Kinder
- und Jugendhilfe. Das Jugendamt ist hierbei die zentrale Kooperationsschnittstelle. Werden Sie mit ihrer psychologischen Expertise Teil dieses multiprofessionellen Teams.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung

Ihr Profil
- abgeschlossenes Masterstudium für Psychologie, möglichst mit dem Schwerpunkt der Entwicklungs
- oder Sozialpsychologie

Darüber hinaus wünschenswert
- vertiefte und fundierte Kenntnisse:

- des SGB VIII, insbesondere Kinderschutz
- des Landeskinderschutzgesetzes NRW
- des SGB X
- Kenntnisse von Deeskalationstechniken und ein gutes Krisenmanagement
- Kenntnisse in den Strukturen und Abläufen bei Kinderschutzfällen
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
- gute Kommunikationsfähigkeiten und ausgeprägte Teamorientierung

Ihre Aufgaben
- psychologische Expertise im Kinderschutzverfahren, in der Gefährdungseinschätzung, Befunderhebung und in der Analyse
- fallspezifisches psychologisches Clearing, psychologische Beratung in Kinderschutzfällen
- Schulungen im Netzwerk "Kinderschutz"
- Entwicklung von Bearbeitungsstandards in Krisenfällen
- Sonstige Aufgaben nach Weisung
- Verfassen von Berichten, Stellungnahmen und Gutachten für Dritte
- Fachberatung und Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren/Akteurinnen der Kinder
- und Jugendhilfe

Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Mitarbeitendenevents

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

LeistungsOrientierte
Bezahlung

Moderne Mobilitäts
- angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Wintersig (Tel. 02151/ zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Schweers (Tel. 02151/

Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

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