Akademische∗r Rat/rätin - Heidelberg, Deutschland - Universität Heidelberg

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Geprüftes Unternehmen
Heidelberg, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Am Institut für Mathematik der Universität Heidelberg ist zum folgende Stelle zu besetzen:
**Akademische r Rat/Rätin (m/w/d) im Beamtenverhältnis (Bes. Gr. A 13)**

Die Ausschreibung richtet sich an Mathematiker innen, die eine akademische Karriere im Bereich Numerik, Optimierung und Scientific Machine Learning anstreben, mit einem starken Interesse im Bereich der Lehre.

**Ihre Aufgaben**:

- Unterstützung der Fakultät für Mathematik und Informatik in der mathematischen Grundausbildung (v.a. bezüglich der Mathematik für Informatik 1 & 2) und bei der Programmierausbildung, sowie bei vertiefenden Vorlesungen/Seminaren in Numerik, Optimierung und Scientific Machine Learning
- Forschungstätigkeit in einem Gebiet der Numerik, Optimierung und/oder dem Scientific Machine Learning, mit Bezug zu Anwendungsfeldern und benachbarten Gebieten, v.a. in der Informatik und dem Wissenschaftlichen Rechnen
- Unterstützung der Fakultät für Mathematik und Informatik im Bereich der Qualitätsentwicklung in der Lehre, bei der Bereitstellung von Informationen an die Studierenden, sowie in anderen fakultätsbezogenen Aufgaben

**Ihr Profil**:
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen und der didaktischen Eignung ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine Promotion, sowie sehr gute Deutsch
- und Englischkenntnisse. Berufliche Erfahrung nach der Promotion im akademischen Bereich oder in einer praktischen Tätigkeit im einschlägigen Fach ist förderlich.

**Wir bieten**:
Eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit mit guten Weiterbildungs
- und Entwicklungsmöglichkeiten, die organisatorische Kompetenz, Eigeninitiative und Engagement, selbstständiges und verlässliches Arbeiten, sowie Teamfähigkeit erfordert.

Grundsätzlich erfolgt eine Ernennung zum/zur Akademischen r Rat/Rätin im Beamtenverhältnis auf Probe. Die vorgeschriebene Probezeit dauert grundsätzlich 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Probezeit verzichtet werden.

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