Sachbearbeitung Im Neuköllner Integrationsbüro - Berlin, Deutschland - Land Berlin

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Geprüftes Unternehmen
Berlin, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
**Sachbearbeitung im Neuköllner Integrationsbüro - Koordination von Flüchtlingsfragen**:
23_046_NKF

Entgeltgruppe: E9b TV-L

Besetzbar ab sofort

Bewerbungsfrist:

Ihr Aufgabengebiet umfasst:
**Sachbearbeitung im Bereich Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen und des Büros des/der Integrationsbeauftragten**:

- Bearbeitung strategischer und operativer Fragen der Integrations
- und Flüchtlingsarbeit, darunter:
Unterstützung bei Fragestellungen zur Partizipation und Abbau von Zugangsbarrieren von Bürger/-innen mit Fluchterfahrung oder Migrationsbiographie
- Planung, Organisation und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, darunter: Planung, Vor
- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Mitarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung von Handlungskonzepten sowie der Entwicklung von Projekten und Initiativen und nach Bewilligung in der Administration von Projekten
- Unterstützung bei der Netzwerkarbeit, darunter: Planung, Organisation und Protokollierung von Netzwerkrunden, sozialraumorientierter Netzwerkgruppen mit Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk, Mitarbeit in ressort
- und bezirksübergreifenden Netzwerken zu Themen der Integration/ Flucht, Organisation von Erfahrungsaustausch
- Diverse administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Stelle, darunter:
Protokolle des Integrationsausschusses und des Migrationsbeirats sowie bei Bedarf weiterer Gremien und Netzwerke, Erstellung von PowerPoint Präsentationen, Datenmanagement, Pflege von Kontaktdaten, Erstellung von Schriftsätzen, Beschaffung von Materialien, Vergabevermerke, Verweisberatung für Bürger/-innen, Mitarbeitende

**Hinweise**:
Das Aufgabengebiet ist im Integrationsbüro angesiedelt, das direkt dem Bezirksbürgermeister unterstellt ist. Das Integrationsbüro hat neben den gesetzlichen Aufgaben des/ der Integrationsbeauftragten auch die gesamte Flüchtlingskoordination des Bezirks, die Koordination des BENN Programms, die Koordination der Integrationslotsen*innen sowie die Steuerung des bezirklichen Integrationsfonds inne. Darüber hinaus können weitere Projekte mit dem Fokus Integration zur Aufgabenerfüllung hinzukommen.

Der Dienst
- bzw. Arbeitsort befindet sich zurzeit im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 in 12043 Berlin
- Formale Voraussetzungen:
Abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder abgeschlossener Bachelor
- oder Diplomstudiengang (Fachhochschule/ Universität) der Fachrichtungen:

- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Kulturwissenschaften
- Verwaltungswissenschaften
- Public Management / Public und Nonprofit-Management
- Öffentliche Verwaltung
- Verwaltung und Recht
- Diplom Verwaltungswirt/-in

**oder**:

- einem anderen Studiengang (Fachhochschule/ Universität) bzw. anderen Studiengängen mit mindestens 50% Modulen einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik
- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen
**oder**
- abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung

**oder**
- abgeschlossener VL I sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss des Lehrgangs

**oder**
- abgeschlossene kaufmännische bzw. verwaltungsnahe Ausbildung und mindestens dreijährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung

**oder**
achtjährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst
Vertiefte fachliche Kompetenzen aus dem Anforderungsprofil, die durch höherwertige Abschlüsse und einschlägige Erfahrungen wie einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik
- und rechtswissenschaftlichen Inhalten oder einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet nachgewiesen werden können, werden im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.

Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "

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