Professur W3 - Dresden, Deutschland - Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

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Beschreibung
An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum Wintersemester 2024/25 in der Fakultät I, Fachrichtung Streichinstrumente & Harfe, eine

**Professur W3 für Viola (1,0 VZÄ)**:
zu besetzen.

Gesucht wird eine international profilierte Künstlerpersönlichkeit mit umfassender Konzerterfahrung im solistischen und kammermusikalischen Bereich und in Solopositionen führender Orchester sowie mit Erfahrung in der Hochschullehre. Kenntnis sowie Aufführungspraxis des Repertoires der Neuen Musik sind erwünscht.
- Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
- Lehre im Hauptfach Viola in allen künstlerischen Studiengängen (inkl. künstlerisch-pädagogische Ausbildung)
- Lehre in Kammermusik und bei Bedarf Durchführung von Registerproben
- Unterricht im Hauptfach Viola für Schülerinnen und Schüler des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik (SLGM)

Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus - 69 SächsHSG.

Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus DAVOHS.

Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.

Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule sowie des SLGM wird vorausgesetzt.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach - 59 SächsHSG erfüllen. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Hauptfach Viola, hervorragende künstlerische Leistungen und Lehrerfahrung auf Hochschulniveau.

Die Einstellung soll in der Regel bei erstmals Berufenen zunächst für die Dauer von zwei Jahren (gemäß - 71, Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe erfolgen.

Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Künstlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

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