Oberstudienrat/rätin Zur Wahrnehmung Zusätzlicher - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Werner-von-Siemens-Schule

Werner-von-Siemens-Schule
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Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Oberstudienrat/rätin zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben
- Werner-von-Siemens-Schule

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Ihre Aufgaben
- Unterstützung der Schule bei der Unterrichtsentwicklung in der Abteilung 1 Elektrotechnik mit dem Fokus auf die Zusammenarbeit von Technik und Allgemeinbildung in der beruflichen Bildung.- Schwerpunkt ist die Koordination und Erstellung von Materialien gemeinsamer Lernsituationen für den fachübergreifenden technischen Fachunterricht (im Zusammenspiel mit den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, PoWi, Ethik/ Religion).
- Verstärkung der Fähigkeit zur schriftlichen Ausarbeitung von Fachtexten besonders für unsere Schüler*innen, die Defizite im Schriftgebrauch des Deutschen haben.
- Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Deutsch, Englisch, PoWi vor allem im Bereich der Präsentationstechnik.

Unsere Anforderungen
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber erge-ben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
- Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Berufliche Schulen in der Fachrichtung Elektrotechnik und in einem allgemeinbildenden Fach
- Bewährung im bisherigen Statusamt

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Unterrichtserfahrungen in elektrotechnischen Fachklassen der Berufsschule
- Konzeptionelle Erfahrung bei der Erstellung von Materialien und Lernsituationen im Fachbereich Elektrotechnik.
- Leitungserfahrung bei Konferenzen
- Erfahrung bei Abschlussprüfungen durch Mitgliedschaften in Prüfungs
- oder Aufgabener-stellungsausschüssen der zuständigen Stellen (IHK, HWK)- Ausgeprägte Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz in der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
- Hohe Organisationsfähigkeit
- Hohe Genderkompetenz

Allgemeine Hinweise
- Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
- Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
- Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
- Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
- Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
- Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfach-licher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle.
- Die Frauen
- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Funktionsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder
- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
- Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
- Bewerber

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