Studienplatz Digitale Verwaltung - Werdau, Deutschland - Landkreis Zwickau

Landkreis Zwickau
Landkreis Zwickau
Geprüftes Unternehmen
Werdau, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit

Das Landratsamt Zwickau sucht

Studierende (w, m, d) im Studiengang Bachelor of Science - Digitale Verwaltung Kennziffer:
**Studienentgelt**:
**Studienbeginn**:
**Studiendauer**:
88/2024/DI

**1.433,69 € (Stand**: 03/2024)

1. September 2024

3,5 Jahre, mit Übernahme bei guten Leistungen

Werde Teil der digitalen Transformation in der Verwaltung des Landkreises Zwickau

Dieser interdisziplinäre Studiengang bietet eine Kombination aus den Fachbereichen der Informatik, Verwaltungswissenschaft, Rechtswissenschaft sowie der Betriebswirtschaftslehre.

Mit dem Studium der Digitalen Verwaltung erlangen die Studierenden das organisatorische, rechtliche und informationstechnische Fachwissen, um digitale Prozesse sicher, modern und anwendungsfreundlich gestalten zu können. Zudem erwerben die Studierenden methodische und soziale Kompetenzen.

Voraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder der Abschluss einer Fachoberschule mit guten Leistungen (max. Notendurchschnitt von 2,5).

Der absolvierte Auswahltest an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum wird ebenfalls vorausgesetzt.

Sind Sie als Bewerber nicht bei der Hochschule Meißen registriert und haben nicht am Auswahltest teilgenommen, kann Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden.

**Wir wünschen uns von Ihnen**:

- Interesse und Erfahrung im Umgang sowie mit der Funktionsweise moderner Informationstechnologien
- Motivation sich selbstständig und eigeninitiativ mit digitalen Systemen, deren rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Realisierbarkeit auseinanderzusetzen sowie sich selbstständig neue spezifische Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kommunikationsstärke
- hohe psychische Belastbarkeit

**Wir bieten Ihnen**:

- eine fundierte und abwechslungsreiche Ausbildung
- fachliche und persönliche Unterstützung während des gesamten Studiums
- monatliche Studienvergütung in Höhe von 1.433,69 € (Stand: 03/2024)
- familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten während der Praxisphasen
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr
- gute Übernahmechancen im Anschluss an das Studium

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

**Bewerbungen erwünscht bis**: 14. April 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach - 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

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