Künstlerische Juniorprofessur Für "pop-musik" - Bochum, Deutschland - Folkwang Universität der Künste

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Die Folkwang Universität der Künste ist die zentrale künstlerische Ausbildungsstätte für Musik, Theater, Tanz, Gestaltung und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Campus und Veranstaltungsorten in Essen, Duisburg, Bochum und Dortmund.

Die Folkwang Universität der Künste besetzt zum **nächstmöglichen Zeitpunkt **eine

**Künstlerische Juniorprofessur für "Pop-Musik" (W1) in Verbindung mit der Künstlerischen Leitung des Instituts für Pop-Musik**:
Das Institut für Pop-Musik der Folkwang Universität der Künste bietet den künstlerisch-praktischen Masterstudiengang "Populäre Musik" für Popkünstler*innen an. Es handelt sich um ein interdisziplinäres Projektstudium und richtet sich an Künstler*innen mit Bachelor-Abschluss und künstlerischer Erfahrung. Im Fokus steht das Schaffen von Pop-Musik als eigenständige Kunstform. Das Studienangebot profiliert besonders die künstlerisch-praktische Arbeit und richtet sich an bereits ausgebildete und/oder auf dem freien Markt professionell agierende Künstler*innen.

**Aufgabengebiet**:
Das Institut für Pop-Musik wird von der*dem zukünftigen Stelleninhaber*in geleitet und konzeptionell weiterentwickelt. Darüber hinaus ist die*der zukünftige Stelleninhaber*in verantwortlich für
- die Vertretung des Fachs Pop-Musik in der künstlerischen Praxis und Lehre
- die Aufrechterhaltung und Profilierung des Studienprogramms
- die Findung geeigneter Lehrbeauftragter und ihre Einbindung in die Lehre
- die Durchführung eigenständiger Lehrveranstaltungen
- die interdisziplinäre und transdisziplinäre Ausrichtung des Instituts
- die Vernetzung mit dem gesamten Studienangebot der Folkwang Universität der Künste
- den Aufbau eines internationalen Netzwerkes von Partner*innen
- die Führung der laufenden Geschäfte und Leitung des Instituts auf Grundlage der vom Institutsrat gefassten Beschlüsse
- die Vertretung des Instituts gegenüber den Organen, Gremien und Einrichtungen der Folkwang Universität der Künste sowie Repräsentation des Instituts nach außen.

Gesucht wird eine im breiten Spektrum der Pop-Musik sichtbar agierende und künstlerisch innovative Persönlichkeit, die durch ihre eigene Tätigkeit an der musikalischen und diskursiven Weiterentwicklung des Faches teilnimmt.

Mögliche künstlerische Schwerpunkte sind Kombinationen aus den Bereichen Pop-Komposition, Produktion, Sound/Effekt, Musik/Text, instrumentale/performative Praxis, Video/Animation.

Die*der zukünftige Stelleninhaber*in verfügt in der Regel über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sowie im Idealfall über Erfahrung in der Hochschullehre und in der Koordination von künstlerischen Projekten. Wir suchen eine Persönlichkeit, die sich durch ein hohes Maß an Organisations
- und Kommunikationsfähigkeit auszeichnet und im Kontext der Pop-Musik sehr gut vernetzt ist. Sehr gute Deutsch
- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind Bedingung.

Erwartet wird eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit potenziell allen Studiengängen der Hochschule; in diesem Kontext ist mit der Bewerbung ein Exposé für ein interdisziplinäres Unterrichtskonzept unter besonderer Berücksichtigung der perspektivischen und strategischen Entwicklungspotentiale des Pop-Instituts an der Folkwang Universität der Künste vorzulegen.

Die Beschäftigung erfolgt - je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen - im Rahmen eines Beamt*innenverhältnisses oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis mit einer Befristung von zunächst drei Jahren. Auf - 32 Absatz 4 Kunst HG NRW wird verwiesen,

Einstellungsvoraussetzungen für Künstlerische Juniorprofessor*innen sind, neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen und den Voraussetzungen nach - 29 Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - KunstHG NRW), ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine pädagogische Eignung, die durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt wird. Hinzu kommt die besondere künstlerische Befähigung, deren Nachweis in der Regel durch künstlerische Arbeiten und Werke während einer dreijährigen künstlerischen Tätigkeit erbracht wird, von der mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen;
- 29 Satz 1 Nummer 3 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Hinsichtlich des Nachweises eines abgeschlossenen Hochschulabschlusses kann auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis nachweist.

Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste sowie der Weiterentwicklung der Studienprogramme der Hochschule ist obligatorisch.

**Einstellung**:
Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre als Beamt*in auf Zeit. Dieses soll im Laufe des dritten Jahres um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn die*der Beamt*in s

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