Zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen - Selm, Deutschland - Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Details**
- Bewerbungsfrist:
- Laufbahn: Laufbahngruppe 2.2 / Höherer Dienst
- Besoldung/Entgelt: TV-L E 13
- Befristung: Unbefristet
- Arbeitszeit: Vollzeit mit Teilzeitmöglichkeit
- Tätigkeitsfeld: Gesundheit, Sport, Soziales, Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit, Recht, Sicherheit und Ordnung, Sonstige Bereiche, Verwaltung und Büro, Zentrale Dienste und Personal
- Interne Kennziffer: WMA 03 und 04
- Offene Stellen: 2

Beim **Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)** sind in der Abteilung 3 am Standort Selm zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für die Funktion

**"Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für Konzeptionsaufgaben im Themenbereich Alltagsreflexionen" (m/w/d WMA 03 und 0**:
mit der Wertigkeit EG 13 TV-L

zu besetzen.

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist für die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes und sowie die Fortbildung zum Zweck der Qualifizierung der nordrhein-westfälischen Polizei zuständig. Diese umfassen das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei: von den polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit) bis zu den Unterstützungsleistungen (Führung und Management, Technik, Recht und Verwaltung). Als professioneller Bildungsträger ist das LAFP NRW in erster Linie Dienstleister für die Polizei NRW.

Das LAFP NRW ist sowohl für landeszentrale Personalangelegenheiten (unter anderem Versetzungs
- und Nachersatzverfahren) als auch die Personalwerbung und Auswahlverfahren für den Polizeidienst verantwortlich. Darüber hinaus berät es die 47 Kreispolizeibehörden des Landes in dienstrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Fragen der Personalentwicklung.

Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.

Landesweit sorgen mehr als Polizeivollzugskräfte für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Nordrhein-Westfalen. Alltäglich begeben sie sich in Situationen, die meist komplex, unübersichtlich, herausfordernd, oftmals auch bedrückend, frustrierend, belastend oder sogar gefährlich sind. Häufig mehrmals am Tag über viele Jahre hinweg.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen geht die Polizei NRW neue Wege und baut den Bereich Alltagsreflexionen auf. Dabei handelt es sich um eine supervisorische Maßnahme, die im Sinne eines professionellen Berufs
- und Rollenverständnisses auf eine Erhöhung professioneller Kompetenzen auf verschiedenen Ebenen, auf Erkenntnisgewinn durch Reflexion und auf die Festigung eines werteorientierten Berufsverständnisses abzielt.

Die ausgeschriebene Funktion ist in der Abteilung 3 dem Sachgebiet 34.4 zugeordnet. Hier ist das Zentrum für ethische Bildung und Seelsorge in der Polizei NRW (ZeBuS) angesiedelt.

Die vakante Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

- Sie nutzen Ihre Fachkenntnisse zur Konzeptionierung, Evaluation und Weiterentwicklung für Maßnahmen der Alltagsreflexionen für verschiedene Zielgruppen von Polizeivollzugskräften des operativen Dienstes.
- Sie evaluieren themenspezifische Beratungsangebote.
- Für den Dienstunterricht der Polizeivollzugskräfte entwickeln und evaluieren Sie themenspezifische Lehreinheiten.
- Sie unterstützen mit Ihrem Fachwissen in der zentralen Fortbildung von Polizeivollzugskräften.
- Sie bereiten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mit Themenbezug auf, die Sie in Ihre Tätigkeiten einbringen.
- Sie halten informative, themenspezifische Fachvorträge im Rahmen verschiedener Veranstaltungen.
- Sie arbeiten aktiv an dem Aufbau eines themenspezifischen Netzwerkes mit.
- Sie nehmen Aufgaben der Fachaufsicht war.

**Formale Voraussetzungen**:

- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) in Psychologie, Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften oder in einem vergleichbaren Fach.
- Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Fachhochschule erworben haben, muss der betreffende Akkreditierungsbeschluss die Öffnung für die Laufbahngruppe 2.2 enthalten (der entsprechende Nachweis ist beizufügen).

Sie verfügen über eine abgeschlossene, zertifizierte Beratungs
- und/oder Supervisionsausbildung (im Umfang von mindestens 300 Unterrichtseinheiten, z.B. BdP, DGSv) (der entsprechende Nachweis ist beizufügen).

**Wünschenswert wären zudem folgende Kenntnisse bzw. Kriterien**

Sie konnten bereits berufliche/praktische Erfahrungen in den folgenden Bereichen sammeln (entsprechende Nachweise sind beizufügen):

- im Bereich Supervision oder Beratung in der Öffentlichen Verwaltung
- in der Erwachsenenbildung, z.B. Durchführung von Gruppenseminaren, o.ä.
- in der Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen o.ä.

**Folgende Kompetenzen sind in besonderem Maße erforderlich**:

- Analytische Fähigkei

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